Sozialschutz-Paket II
Der Bundesrat hat im Mai 2020 dem „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“, kurz „Sozialschutz-Paket II“ zugestimmt. Das Gesetzespaket beinhaltet u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat um 10 % auf 70 % der Bemessungsgrundlage. Die Erhöhung gilt für Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 %. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten jeweils 7 % mehr.
Stand: 29. Juli 2020
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater in Herrenberg und bieten umfassende Leistungen in der Steuerberatung, Wirtschaftsberatung und Rechtsberatung. Sie haben Fragen zu aktuellen Thema oder zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Erscheinungsdatum: